Wissen: Abmeldung und Kennzeichen
Abmeldung und Kennzeichen: wer meldet ab, und wann?
Sie melden selbst ab, und zwar erst, wenn der Kaufpreis auf Ihrem Konto ist. Abmeldung und Kennzeichen laufen in Österreich über die Zulassungsstelle eines Versicherungsunternehmens; die Abmeldung ist kostenlos. Sie geben die Kennzeichentafeln ab oder lassen das Kennzeichen bis zu zwölf Monate für ein nächstes Fahrzeug freihalten. Eine Vollmacht an uns brauchen Sie nicht, und wir raten auch davon ab.
- Unverbindlich — Sie entscheiden
- Kostenlose Bewertung bei Ihnen vor Ort, in ganz Österreich
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Die Regel
Abmeldung und Kennzeichen: was oesterreich.gv.at dazu sagt
Ein Fahrzeug melden Sie bei der Zulassungsstelle eines Versicherungsunternehmens ab, und diese Abmeldung ist kostenlos. So steht es auf oesterreich.gv.at. Die Zulassungsstelle vermerkt die Abmeldung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; damit haben Sie den Nachweis, dass das Fahrzeug nicht mehr auf Ihren Namen läuft.
Sie können bei der Abmeldung beantragen, dass das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug freigehalten wird. Das ist laut oesterreich.gv.at für höchstens zwölf Monate möglich. Wer also einen Nachfolger im Auge hat, behält seine Nummer.
Wir haben oesterreich.gv.at und die ÖAMTC-Unterlagenliste am 28. September 2026 nachgelesen. Beide Links stehen unten.
Die Unterlagen
Abmeldung und Kennzeichen: was Sie mitnehmen
Amtlicher Lichtbildausweis
Reisepass oder Führerschein der Person, die abmeldet. Kommt jemand anderes, braucht er zusätzlich Ihre Vollmacht.
Zulassungsbescheinigung, beide Teile
Teil I als Scheckkarte, Teil II als Papier. Die Zulassungsstelle vermerkt die Abmeldung auf beiden Teilen; danach übergeben Sie sie an uns.
Genehmigungsnachweis
Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigung. Fehlt er, gibt es vorher ein gebührenfreies Duplikat; siehe unsere Seite dazu.
Kennzeichentafeln
Beide Tafeln. Sie geben sie ab oder lassen das Kennzeichen freihalten. Bei einem Todesfall kommt laut ÖAMTC die Einantwortungsurkunde oder die Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters dazu.
Die Reihenfolge
Abmeldung und Kennzeichen: erst das Geld, dann die Abmeldung
Manche Käufer bitten um eine Vollmacht, damit sie das Fahrzeug selbst abmelden oder ummelden. Das ist erlaubt, aber oesterreich.gv.at nennt das Risiko deutlich: Erledigt diese Person die Abmeldung nicht schnell, bleiben Sie für Strafen in Verbindung mit dem Fahrzeug verantwortlich. Deshalb melden Sie bei uns selbst ab.
Unsere Reihenfolge ist einfach. Zuerst unterschreiben wir den Kaufvertrag, danach überweisen wir den Kaufpreis auf Ihr Konto. Erst wenn das Geld bei Ihnen ist, gehen Sie zur Zulassungsstelle. Anschließend holen wir das Fahrzeug mit eigenem Transport ab; es fährt also nie auf Ihren Kennzeichen vom Hof.
Der Ablauf
So läuft die Abmeldung beim Verkauf an uns
- Zuerst unterschreiben wir den Kaufvertrag Nach der kostenlosen Bewertung vor Ort, mit Fahrzeugdaten, Fahrgestellnummer und Kaufpreis. Bis dahin ist alles unverbindlich.
- Danach überweisen wir den Kaufpreis Auf ein Konto, das auf Ihren Namen lautet. Das Fahrzeug bleibt bei Ihnen, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.
- Dann melden Sie ab Bei der Zulassungsstelle Ihrer Versicherung, kostenlos, mit den Unterlagen von oben. Sie geben die Kennzeichentafeln ab oder lassen das Kennzeichen freihalten.
- Schließlich holen wir ab Mit eigenem Transport, zu einem vereinbarten Termin. Sie übergeben Typenschein, Zulassungsbescheinigung mit Abmeldevermerk und Schlüssel.
Was uns Verkäufer fragen
Häufige Fragen zu Abmeldung und Kennzeichen
Können Sie das Fahrzeug für mich abmelden?
Wir raten davon ab. Mit einer Vollmacht bleiben Sie laut oesterreich.gv.at für Strafen verantwortlich, solange die Abmeldung nicht erledigt ist. Der Weg zur Zulassungsstelle Ihrer Versicherung ist kurz und kostenlos.
Was kostet die Abmeldung?
Nichts. Die Abmeldung eines Fahrzeugs ist laut oesterreich.gv.at kostenlos.
Darf ich mein Wunschkennzeichen behalten?
Sie können beantragen, dass das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug freigehalten wird, für höchstens zwölf Monate. Das sagen Sie bei der Abmeldung.
Das Fahrzeug hat ein Wechselkennzeichen. Was dann?
Dann fragen Sie bitte vorher bei Ihrer Zulassungsstelle nach, wie die Abmeldung dieses einen Fahrzeugs läuft und was sie dafür braucht. Für den Verkauf an uns ändert sich dadurch nichts.
Und wenn das Fahrzeug längst abgemeldet ist?
Dann entfällt dieser Schritt. Sie übergeben uns den Typenschein und, wenn vorhanden, die alte Zulassungsbescheinigung mit Abmeldevermerk.
Was ist mit der Versicherung?
Mit der Abmeldung endet die Zulassung. Was das für Ihren Vertrag heißt, klären Sie mit Ihrer Versicherung, meist gleich am Schalter der Zulassungsstelle.
Ihr Fahrzeug anbieten
Was ist Ihr Fahrzeug wert?
Tragen Sie ein, was Sie wissen — Marke, Modell und Standort reichen für den Anfang. Wir ermitteln, was vergleichbare Fahrzeuge erzielt haben, und melden uns bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich: Es kostet nichts, und Sie gehen keine Verpflichtung ein.
- Unverbindlich — Sie entscheiden, auch nach unserem Angebot
- Das Ausfüllen dauert etwa zwei Minuten
- Kostenlose Bewertung bei Ihnen vor Ort
- Abholung organisieren wir mit Ihnen
- Fotos helfen, sind aber keine Pflicht