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Als historisches Fahrzeug eintragen oder nicht: unser Transporter holt den Oldtimer in beiden Fällen ab

Wissen: historisches Fahrzeug

Historisches Fahrzeug eintragen: was es bringt, und was beim Verkauf passiert

Wer seinen Oldtimer als historisches Fahrzeug eintragen lässt, bekommt keinen eigenen Kennzeichentyp, sondern einen Vermerk in Typenschein und Zulassungsschein. Voraussetzung sind Baujahr 1955 oder davor, oder ein Alter von über 30 Jahren plus Eintrag in der approbierten Liste des KHMÖ. Dafür gelten 120 Nutzungstage im Jahr, fahrtenbuchartige Aufzeichnungen und das Pickerl nur alle zwei Jahre. Beim Verkauf an uns ändert die Eintragung nichts: Sie müssen sie weder löschen noch übertragen.

  • Unverbindlich — Sie entscheiden
  • Kostenlose Bewertung bei Ihnen vor Ort, in ganz Österreich
  • 95 % der bewerteten Fahrzeuge erhalten sofort ein Angebot
  • 6.000 m² eigenes Betriebsgebäude

Die Definition

Historisches Fahrzeug: was das Kraftfahrgesetz darunter versteht

Das Kraftfahrgesetz nennt in § 2 Abs. 1 Z 43 zwei Wege. Entweder ist das Fahrzeug Baujahr 1955 oder davor, oder es ist älter als 30 Jahre und in der Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen, die der Bundesminister approbiert. In beiden Fällen muss es „erhaltungswürdig“ und „nicht zur ständigen Verwendung bestimmt“ sein.

Die approbierte Liste führt das Kuratorium Historische Mobilität Österreich, kurz KHMÖ. Laut BMIMI können Sie dort kostenfrei nachsehen, ob Ihr Modell als erhaltungswürdig gilt. Eine Bestätigungsurkunde des KHMÖ kostet 78 Euro ohne Umsatzsteuer und Versand.

Wir haben KFG, BMIMI, Land Oberösterreich und ÖAMTC am 28. September 2026 nachgelesen. Die Links stehen unten.

Der Weg

Historisches Fahrzeug eintragen: die Voraussetzungen

Originalzustand

Das Land Oberösterreich verlangt, dass sich das Fahrzeug „in den Hauptbaugruppen im Originalzustand“ befindet und gut erhalten ist, Erhaltungszustand Note 1 bis höchstens 3.

Listeneintrag und Urkunde

Ihr Modell muss in der approbierten Liste stehen. Die Bestätigungsurkunde bestellen Sie beim KHMÖ; sie gehört zu den Unterlagen für die Behörde.

Behörde und Vorführung

Die Eintragung erfolgt laut ÖAMTC ausschließlich durch die Behörde Ihres Bundeslandes, die Landesprüfstelle. Dort führen Sie das Fahrzeug vor, damit der Originalzustand geprüft wird.

Der Vermerk

Es gibt kein eigenes Kennzeichen wie das deutsche H-Kennzeichen. Der Status steht als Vermerk in Typenschein und Zulassungsschein.

Die Pflichten

Historisches Fahrzeug: 120 Tage, Aufzeichnungen, Pickerl

Die Eintragung bringt Pflichten mit. Historische Kraftwagen dürfen laut ÖAMTC an höchstens 120 Tagen im Jahr fahren, historische Krafträder an 60 Tagen. Darüber führen Sie fahrtenbuchartige Aufzeichnungen mit Datum, Standort und Kilometerstand bei Beginn und Ende jeder Fahrt. Diese Aufzeichnungen bewahren Sie drei Jahre ab der letzten Eintragung auf.

Dafür müssen historische Fahrzeuge laut Land Oberösterreich nur alle zwei Jahre zur § 57a-Begutachtung. Diese Begutachtung umfasst laut ÖAMTC auch die Übereinstimmung mit dem genehmigten Zustand.

Beim Verkauf

Historisches Fahrzeug eintragen und dann verkaufen: was bleibt

Verkaufen Sie an uns, ändert sich für Sie nichts. Sie melden das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle Ihrer Versicherung ab, wie jedes andere auch. Die Eintragung müssen Sie weder löschen noch auf uns übertragen, denn wir melden das Fahrzeug in den Niederlanden an. Für unser Angebot ist der Vermerk allerdings ein gutes Zeichen: Er belegt einen geprüften Originalzustand.

Eine Sache gehört laut ÖAMTC in den Kaufvertrag: das Fahrtenbuch. Sie übergeben es dem Käufer, oder Sie halten im Vertrag fest, dass Sie es nicht übergeben. Legen Sie es deshalb zu den Unterlagen, zusammen mit der KHMÖ-Urkunde und dem letzten Gutachten.

Ob sich die Eintragung für Sie noch lohnt, wenn Sie ohnehin verkaufen wollen, sagt Ihnen Ihre Landesprüfstelle oder der ÖAMTC. Wir kaufen mit und ohne Vermerk.

Der Ablauf

Historisches Fahrzeug verkaufen in vier Schritten

  1. Zuerst melden Sie das Fahrzeug an Mit Fotos, dem Vermerk aus dem Zulassungsschein und der KHMÖ-Urkunde, falls vorhanden. Unverbindlich.
  2. Danach nennen wir eine Preisspanne Belegt mit tatsächlichen Verkäufen vergleichbarer Fahrzeuge in Österreich und im übrigen Europa.
  3. Dann bewerten wir vor Ort Kostenlos, in ganz Österreich. 95 % der Fahrzeuge, die wir bewerten, erhalten direkt ein Angebot.
  4. Schließlich Kaufvertrag, Überweisung, Abmeldung, Abholung Sie unterschreiben, wir überweisen, Sie melden ab. Anschließend holen wir das Fahrzeug mit eigenem Transport ab.

Was uns Verkäufer fragen

Häufige Fragen zu historisches Fahrzeug eintragen

Bleibt die Eintragung beim Verkauf erhalten?

Für Sie spielt das keine Rolle mehr, denn Sie melden das Fahrzeug ab. Wir melden es in den Niederlanden nach dortigen Regeln an. Sie müssen die Eintragung vorher nicht löschen lassen.

Zahlen Sie mehr für ein eingetragenes historisches Fahrzeug?

Der Vermerk selbst hat keinen festen Preis. Er belegt jedoch einen geprüften Originalzustand, und den bezahlen wir. Entscheidend bleibt das Fahrzeug, das unser Einkäufer vor sich hat.

Mein Wagen ist Baujahr 1952. Muss er in der Liste stehen?

Nach § 2 KFG gilt ein Fahrzeug mit Baujahr 1955 oder davor ohne Listeneintrag als historisch, sofern es erhaltungswürdig und nicht zur ständigen Verwendung bestimmt ist. Die Eintragung selbst beantragen Sie trotzdem bei der Behörde.

Was passiert mit dem Fahrtenbuch?

Laut ÖAMTC übergeben Sie es dem Käufer, oder Sie halten im Kaufvertrag fest, dass es nicht übergeben wird. Wir nehmen es gern, denn es belegt die geringe Nutzung.

Ich habe die 120 Tage überschritten. Ist das ein Problem beim Verkauf?

Für den Verkauf an uns nicht. Was das für Ihre Eintragung bedeutet, klären Sie bitte mit Ihrer Landesprüfstelle oder dem ÖAMTC.

Ihr Fahrzeug anbieten

Was ist Ihr Fahrzeug wert?

Tragen Sie ein, was Sie wissen — Marke, Modell und Standort reichen für den Anfang. Wir ermitteln, was vergleichbare Fahrzeuge erzielt haben, und melden uns bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich: Es kostet nichts, und Sie gehen keine Verpflichtung ein.

  • Unverbindlich — Sie entscheiden, auch nach unserem Angebot
  • Das Ausfüllen dauert etwa zwei Minuten
  • Kostenlose Bewertung bei Ihnen vor Ort
  • Abholung organisieren wir mit Ihnen
  • Fotos helfen, sind aber keine Pflicht