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Pickerl beim Verkauf spielt keine Rolle: unser Transporter lädt den Oldtimer in Österreich ein

Wissen: Pickerl beim Verkauf

Pickerl beim Verkauf: brauche ich eine gültige Begutachtung?

Nein. Ein gültiges Pickerl beim Verkauf an uns ist nicht nötig, denn die § 57a-Begutachtung braucht erst, wer das Fahrzeug wieder anmeldet. Das sind wir, in den Niederlanden. Ohne gültige Begutachtungsplakette darf Ihr Oldtimer nur nicht mehr auf die Straße; deshalb holen wir ihn mit eigenem Transport ab. Für unser Angebot zählt der Zustand des Fahrzeugs, nicht das Datum auf der Plakette.

  • Unverbindlich — Sie entscheiden
  • Kostenlose Bewertung bei Ihnen vor Ort, in ganz Österreich
  • 95 % der bewerteten Fahrzeuge erhalten sofort ein Angebot
  • 6.000 m² eigenes Betriebsgebäude

Die Regel

Pickerl beim Verkauf: was das Gesetz verlangt, und was nicht

Das Pickerl, amtlich die Begutachtungsplakette nach § 57a KFG, bestätigt, dass Ihr Fahrzeug bei der letzten Begutachtung verkehrs- und betriebssicher war. Für den Verkauf selbst schreibt niemand ein gültiges Pickerl vor. Der ÖAMTC nennt das gültige § 57a-Gutachten erst bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens, und zwar für den, der anmeldet.

Beim Verkauf an HooG Selections melden wir das Fahrzeug in Katwijk an, also nach niederländischen Regeln. Deshalb müssen Sie vorher weder zur Werkstatt noch zur Prüfstelle. Eine abgelaufene Plakette ändert außerdem nichts an unserem Angebot, denn unser Einkäufer prüft das Fahrzeug ohnehin selbst.

Wir haben die Unterlagenliste des ÖAMTC am 28. September 2026 nachgelesen. Der Link steht unten, damit Sie sie selbst prüfen können.

Was Sie beachten

Pickerl beim Verkauf: die eine Einschränkung

Ohne gültige Begutachtung darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr fahren. Das heißt: keine Probefahrt auf der Straße, keine Fahrt zum Treffpunkt, kein „schnell um den Block“. Für uns ist das kein Problem, denn wir kommen zu Ihnen und laden das Fahrzeug auf unseren Transporter, notfalls mit der Seilwinde.

Ist Ihr Oldtimer als historisches Fahrzeug eingetragen, gilt zudem ein längerer Rhythmus: Historische Fahrzeuge müssen laut Land Oberösterreich nur alle zwei Jahre zur Begutachtung. Auch dieses Datum spielt beim Verkauf an uns keine Rolle.

Drei Situationen

Pickerl abgelaufen, negativ oder nie gemacht

Abgelaufen, sonst in Ordnung

Das Fahrzeug fährt, die Plakette ist alt. Wir bewerten wie jedes andere Fahrzeug; die nächste Begutachtung ist danach unsere Sache.

Negatives Gutachten

Ein Gutachten mit Mängeln, zum Beispiel Rost oder Bremsen, ist für uns sogar hilfreich. Es sagt uns, was wir finden werden, und Sie müssen vorher nichts reparieren.

Seit Jahren ohne Pickerl im Stadl

Abgemeldet, staubig, vielleicht ohne Batterie. Bitte nicht auf eigene Faust starten. Wir bewerten die Substanz und holen das Fahrzeug ab, wie es steht.

Der Ablauf

Pickerl beim Verkauf: so läuft es bei uns

  1. Zuerst melden Sie das Fahrzeug an Über das Formular oder telefonisch, mit Fotos und dem Hinweis, ob es fährt. Unverbindlich.
  2. Danach nennen wir eine Preisspanne Belegt mit tatsächlichen Verkäufen vergleichbarer Fahrzeuge, damit Sie wissen, ob sich ein Termin lohnt.
  3. Dann bewerten wir vor Ort Kostenlos, in ganz Österreich, auch im Stadl. 95 % der Fahrzeuge, die wir bewerten, erhalten direkt ein Angebot.
  4. Schließlich Kaufvertrag, Überweisung, Abholung Sie unterschreiben, wir überweisen, Sie melden ab. Anschließend holen wir das Fahrzeug mit eigenem Transport ab, mit oder ohne Pickerl.

Was uns Verkäufer fragen

Häufige Fragen zu Pickerl beim Verkauf

Soll ich vor Ihrem Besuch noch schnell ein Pickerl machen lassen?

Nein. Für den Verkauf an uns brauchen Sie es nicht, und unser Angebot wird dadurch nicht höher. Sparen Sie sich das Geld, oder stecken Sie es lieber in eine vollständige Mappe mit Rechnungen.

Mein Pickerl ist seit drei Jahren abgelaufen. Darf ich zu Ihnen fahren?

Nein, und das ist auch nicht nötig. Ohne gültige Begutachtung darf das Fahrzeug nicht auf die Straße. Wir kommen zu Ihnen und laden es auf unseren Transporter.

Erhöht ein frisches Pickerl den Preis?

Selten. Unser Einkäufer sieht sich das Fahrzeug selbst an, und eine neue Plakette ersetzt diesen Blick nicht. Eine lückenlose Historie zählt dagegen deutlich mehr.

Und wenn ich privat in Österreich verkaufe?

Dann braucht der Käufer für die Anmeldung ein gültiges positives § 57a-Gutachten, sofern das Fahrzeug der wiederkehrenden Begutachtung unterliegt. Wer das Gutachten bezahlt, vereinbaren Sie im Kaufvertrag.

Gilt das auch für ein historisches Fahrzeug?

Ja. Die Eintragung als historisches Fahrzeug ändert nichts daran, dass wir ohne gültiges Pickerl kaufen. Sie müssen die Eintragung vor dem Verkauf auch nicht löschen lassen.

Ihr Fahrzeug anbieten

Was ist Ihr Fahrzeug wert?

Tragen Sie ein, was Sie wissen — Marke, Modell und Standort reichen für den Anfang. Wir ermitteln, was vergleichbare Fahrzeuge erzielt haben, und melden uns bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich: Es kostet nichts, und Sie gehen keine Verpflichtung ein.

  • Unverbindlich — Sie entscheiden, auch nach unserem Angebot
  • Das Ausfüllen dauert etwa zwei Minuten
  • Kostenlose Bewertung bei Ihnen vor Ort
  • Abholung organisieren wir mit Ihnen
  • Fotos helfen, sind aber keine Pflicht