Wissen: Verlassenschaft
Oldtimer aus der Verlassenschaft: dürfen wir schon verkaufen?
Verkaufen können Sie, sobald das Verlassenschaftsverfahren abgeschlossen ist und der Einantwortungsbeschluss vorliegt. Bis dahin bewerten wir den Oldtimer aus der Verlassenschaft gern, kaufen ihn aber nicht. Wer den Kaufvertrag unterschreiben darf, sagt Ihnen der Notar als Gerichtskommissär, nicht wir. Für die Abmeldung braucht die Zulassungsstelle laut ÖAMTC die Einantwortungsurkunde oder die Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters.
- Unverbindlich — Sie entscheiden
- Kostenlose Bewertung bei Ihnen vor Ort, in ganz Österreich
- 95 % der bewerteten Fahrzeuge erhalten sofort ein Angebot
- 6.000 m² eigenes Betriebsgebäude
Das Verfahren
Oldtimer aus der Verlassenschaft: was bis zur Einantwortung passiert
Nach einem Todesfall verständigt das Standesamt das Verlassenschaftsgericht, also das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz. Der zuständige Notar lädt danach als Gerichtskommissär die Hinterbliebenen zur Todesfallaufnahme. So beschreibt es oesterreich.gv.at. In diesem Verfahren wird auch festgestellt, wem der Oldtimer künftig gehört.
Am Ende steht der Einantwortungsbeschluss. Er ist laut oesterreich.gv.at bei Behörden- oder Bankwegen mit Rechtskraftstempel vorzulegen. Deshalb ist er auch für uns das Dokument, auf das wir warten: Erst damit steht fest, wer verkaufen darf und wessen Konto den Kaufpreis erhält.
Wir haben oesterreich.gv.at und die ÖAMTC-Unterlagenliste am 28. September 2026 nachgelesen. Die Links stehen unten. Was in Ihrem Verfahren gilt, sagt Ihnen Ihr Notar.
Vorher und nachher
Oldtimer aus der Verlassenschaft: was vor und nach der Einantwortung geht
Vorher: bewerten, nicht verkaufen
Eine schriftliche Preisspanne aus tatsächlichen Verkäufen hilft dem Notar und den Erben bei der Aufteilung. Wir nennen sie kostenlos und unverbindlich, auch für eine ganze Sammlung.
Vorher: Versicherung klären
oesterreich.gv.at rät, nach einem Todesfall unbedingt mit der Kfz-Versicherung Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob das Fahrzeug weiterhin versichert ist.
Nachher: Kaufvertrag und Überweisung
Nach der Einantwortung unterschreibt die Person, die der Notar dafür benennt. Wir überweisen auf das Konto, das im Vertrag steht, und erst dann verlässt das Fahrzeug den Hof.
Nachher: Abmeldung
Bei der Zulassungsstelle Ihrer Versicherung, kostenlos, mit Einantwortungsurkunde oder Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters, dazu Lichtbildausweis, Zulassungsbescheinigung, Typenschein und Kennzeichentafeln.
Mehrere Erben
Wenn mehrere Erben beteiligt sind
Oft wollen zwei verkaufen und einer behalten. Dann hilft eine Zahl, die niemand von Ihnen selbst genannt hat: unsere Preisspanne aus tatsächlichen Verkäufen. Wer behalten will, weiß damit, was er den anderen ausgleichen müsste. Wer verkaufen will, weiß, womit er rechnen kann.
Für den Termin reicht eine Person vor Ort. Die Abholung planen wir anschließend so, dass niemand anreisen muss. Wer am Ende unterschreibt und wie der Erlös aufzuteilen ist, regeln Sie jedoch mit dem Notar, nicht mit uns.
Der Ablauf
Oldtimer aus der Verlassenschaft verkaufen in vier Schritten
- Zuerst meldet sich eine Person für alle Über das Formular oder telefonisch, mit Fotos und einer Liste, wenn es mehrere Fahrzeuge sind. Unverbindlich.
- Danach nennen wir eine Preisspanne Schriftlich, je Fahrzeug, zum Weiterleiten an die Miterben und an den Notar.
- Dann bewerten wir vor Ort Kostenlos, in ganz Österreich, an einem Termin für den ganzen Bestand. 95 % der Fahrzeuge, die wir bewerten, erhalten direkt ein Angebot.
- Schließlich, nach der Einantwortung: Vertrag, Geld, Abmeldung, Abholung Die vom Notar benannte Person unterschreibt, wir überweisen, Sie melden mit der Einantwortungsurkunde ab, und wir holen mit eigenem Transport ab.
Was uns Erben fragen
Häufige Fragen zu Oldtimer aus der Verlassenschaft
Können Sie das Fahrzeug schon vor der Einantwortung abholen?
Nein. Wir kaufen erst, wenn der Einantwortungsbeschluss vorliegt und der Notar gesagt hat, wer unterschreiben darf. Bewerten können wir vorher.
Der Typenschein lautet auf den Verstorbenen. Ist das ein Problem?
Nein, das ist der Normalfall. Die Zulassungsstelle braucht laut ÖAMTC bei einem Todesfall die Einantwortungsurkunde oder die Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters.
Das Fahrzeug ist seit Jahren abgemeldet. Was dann?
Dann entfällt die Abmeldung. Sie übergeben uns den Typenschein oder ein Duplikat; wer es beantragen darf, sagt Ihnen der Notar.
Auf welches Konto überweisen Sie?
Auf das Konto, das im Kaufvertrag steht und zur unterschreibenden Person gehört. Wie der Erlös unter den Erben aufgeteilt wird, ist Sache des Verfahrens.
Wir sind uns nicht einig. Was raten Sie?
Eine schriftliche Preisspanne aus tatsächlichen Verkäufen als gemeinsame Grundlage. Alles Weitere besprechen Sie mit dem Notar.
Ihr Fahrzeug anbieten
Was ist Ihr Fahrzeug wert?
Tragen Sie ein, was Sie wissen — Marke, Modell und Standort reichen für den Anfang. Wir ermitteln, was vergleichbare Fahrzeuge erzielt haben, und melden uns bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich: Es kostet nichts, und Sie gehen keine Verpflichtung ein.
- Unverbindlich — Sie entscheiden, auch nach unserem Angebot
- Das Ausfüllen dauert etwa zwei Minuten
- Kostenlose Bewertung bei Ihnen vor Ort
- Abholung organisieren wir mit Ihnen
- Fotos helfen, sind aber keine Pflicht
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