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Verkauf ins Ausland ohne NoVA-Frage: unser Transporter bringt den Oldtimer von Österreich nach Katwijk

Wissen: NoVA, USt, Zoll

Verkauf ins Ausland: NoVA zurück? Nein, und das ist auch kein Nachteil

Nein. Beim Verkauf ins Ausland NoVA zurückzubekommen, ist bei einem Oldtimer nicht möglich. § 12a NoVAG begrenzt die Vergütung auf die tatsächlich entrichtete NoVA, und seit 1. Juli 2026 gilt sie nur noch für Fahrzeuge mit höchstens 48 Monaten Zulassung seit der Erstzulassung. Innerhalb der EU fällt außerdem kein Zoll an, und als Privatperson zahlen Sie keine Umsatzsteuer. Die NoVA spielt bei diesem Verkauf schlicht keine Rolle.

  • Unverbindlich — Sie entscheiden
  • Kostenlose Bewertung bei Ihnen vor Ort, in ganz Österreich
  • 95 % der bewerteten Fahrzeuge erhalten sofort ein Angebot
  • 6.000 m² eigenes Betriebsgebäude

Die NoVA

Verkauf ins Ausland NoVA-Vergütung: was § 12a NoVAG sagt

Die Normverbrauchsabgabe kennt eine Vergütung, wenn ein Fahrzeug nachweislich ins Ausland gebracht oder geliefert wird. Das klingt nach Geld, greift bei einem Oldtimer jedoch nicht. Erstens ist die Vergütung laut WKO stets auf den Betrag begrenzt, der tatsächlich für das Fahrzeug entrichtet wurde. Zweitens gilt sie seit 1. Juli 2026 nur noch bei einer ununterbrochenen Zulassung im Inland von höchstens 48 Monaten ab der erstmaligen Zulassung.

Dazu kommen laut § 12a NoVAG eine Sperre in der Genehmigungsdatenbank und, ab einem Wert von 5.000 Euro, ein Gutachten. Für ein Fahrzeug, das seit 30 Jahren in Österreich zugelassen ist, bleibt also nichts zu holen, weder für Sie noch für uns. Deshalb steht die NoVA in keinem unserer Angebote als Argument.

Wir haben § 12a NoVAG, die WKO-Übersicht und § 1 UStG am 28. September 2026 nachgelesen. Die Links stehen unten. Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen Ihr Steuerberater.

Die Steuern

Verkauf ins Ausland NoVA, Umsatzsteuer, Zoll: der Überblick

NoVA

Keine Vergütung beim Oldtimer, weil § 12a die Vergütung auf die entrichtete NoVA und auf 48 Monate Zulassung begrenzt. Sie zahlen aber auch nichts.

Umsatzsteuer

Nach § 1 Abs. 1 Z 1 UStG unterliegen nur Lieferungen eines Unternehmers im Rahmen seines Unternehmens der Umsatzsteuer. Verkaufen Sie privat, fällt also keine an.

Zoll

Die Niederlande liegen in der EU. Es gibt deshalb keinen Zoll und keine Einfuhrabgaben; das Fahrzeug fährt einfach nach Katwijk.

Ihre Abmeldung

Die einzige Behördensache, die bei Ihnen bleibt: die Abmeldung bei der Zulassungsstelle Ihrer Versicherung. Sie ist kostenlos, und Sie erledigen sie erst, wenn das Geld da ist.

Der Käufer

Was beim Verkauf ins Ausland wirklich passiert

Für Sie ändert sich gegenüber einem Verkauf in Österreich wenig. Sie unterschreiben einen Kaufvertrag, erhalten den Kaufpreis per Überweisung und melden das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle Ihrer Versicherung ab. Danach holen wir das Fahrzeug mit eigenem Transport ab und melden es in den Niederlanden an. Um Formalitäten jenseits der Grenze müssen Sie sich nicht kümmern.

Hinter dieser Website steht HooG Selections aus Katwijk: 6.000 m² eigenes Betriebsgebäude, rund 500 Fahrzeuge im Jahr, Verkauf in ganz Europa. Ein Käufer aus dem Ausland bringt Nachfrage mit, die in Österreich sonst fehlt, denn laut KHMÖ-Studie bleiben 81 % der Verkäufe im Inland.

Der Ablauf

Verkauf ins Ausland in vier Schritten

  1. Zuerst melden Sie das Fahrzeug an Über das Formular oder telefonisch, mit Fotos. Unverbindlich.
  2. Danach bewerten wir vor Ort Kostenlos, in ganz Österreich. 95 % der Fahrzeuge, die wir bewerten, erhalten direkt ein Angebot.
  3. Dann Kaufvertrag und Überweisung Sie lesen den Vertrag, unterschreiben, und wir überweisen auf Ihr Konto, bevor das Fahrzeug den Hof verlässt.
  4. Schließlich Abmeldung und Abholung Sie melden ab, wir holen mit eigenem Transport ab. NoVA, Umsatzsteuer und Zoll spielen dabei keine Rolle.

Was uns Verkäufer fragen

Häufige Fragen zu Verkauf ins Ausland NoVA

Ein Bekannter hat NoVA zurückbekommen. Warum ich nicht?

Vermutlich war sein Fahrzeug jung und die NoVA hoch. Bei einem Oldtimer begrenzt § 12a die Vergütung auf die entrichtete NoVA und seit 1. Juli 2026 auf 48 Monate Zulassung. Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen Ihr Steuerberater.

Muss ich Umsatzsteuer abführen?

Als Privatperson nicht, denn § 1 UStG erfasst nur Lieferungen eines Unternehmers. Verkaufen Sie aus einem Betriebsvermögen, fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Fällt Zoll an, weil das Fahrzeug in die Niederlande geht?

Nein. Innerhalb der EU gibt es keinen Zoll und keine Einfuhrabgaben.

Brauche ich ein Ausfuhrkennzeichen?

Nein. Sie melden das Fahrzeug ab, und wir transportieren es auf unserem eigenen Transporter. Es fährt nicht auf eigener Achse über die Grenze.

Ist der Verkauf ins Ausland ein Nachteil für meinen Preis?

Nein. Wir zahlen, was vergleichbare Fahrzeuge in Europa tatsächlich erzielen, und tragen den Transport selbst.

Ihr Fahrzeug anbieten

Was ist Ihr Fahrzeug wert?

Tragen Sie ein, was Sie wissen — Marke, Modell und Standort reichen für den Anfang. Wir ermitteln, was vergleichbare Fahrzeuge erzielt haben, und melden uns bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich: Es kostet nichts, und Sie gehen keine Verpflichtung ein.

  • Unverbindlich — Sie entscheiden, auch nach unserem Angebot
  • Das Ausfüllen dauert etwa zwei Minuten
  • Kostenlose Bewertung bei Ihnen vor Ort
  • Abholung organisieren wir mit Ihnen
  • Fotos helfen, sind aber keine Pflicht